0170 / 272 24 83 und 0160 / 79 60 838 info@znt-nrw.de

Betriebliche Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung

Rechtsgrundlagen

Der Arbeitgeber muss Maßnahmen im Bereich der Ersten Hilfe treffen.

Wieviele Ersthelfer werden gefordert?

  • Bei 2-20 Anwesenden ein Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
    • 5% in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
    • 10% in sonstigen Betrieben (z.B. Handwerks oder Produktionsbetrieben)
    • 10% der Versicherten in Hochschulen
    • In Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe

Aus – und Fortbildung

Für Sie entstehen keine Kosten wenn wir für Sie die geforderte Anzahl an betrieblichen Ersthelfern ausbilden, da wir eine ermächtigte Stelle nach DGUV (Mitgliedsnummer 8.1114) sind.

Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit der für Sie zuständigen Unfallfallkasse / Berufsgenossenschaft.

Die Unterrichtsdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten oder 7,5 Stunden.

Eine Fortbildung ist alle zwei Jahre notwendig.

Sie benötigen zur Anmeldung und zur Kostenerstattung lediglich das entsprechende Formular der DGUV, welches Sie ausgefüllt zum Aus- bzw. Fortbildungstermin mitbringen.

Gerne Beraten wir Sie diesbezüglich und geben Ihnen Hilfestellung falls notwendig.

Interesse? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!