Betriebliche Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung

Rechtsgrundlagen
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen im Bereich der Ersten Hilfe treffen.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“.
Wieviele Ersthelfer werden gefordert?
- Bei 2-20 Anwesenden ein Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- 5% in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- 10% in sonstigen Betrieben (z.B. Handwerks oder Produktionsbetrieben)
- 10% der Versicherten in Hochschulen
- In Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
Aus – und Fortbildung
Für Sie entstehen keine Kosten wenn wir für Sie die geforderte Anzahl an betrieblichen Ersthelfern ausbilden, da wir eine ermächtigte Stelle nach DGUV (Mitgliedsnummer 8.1114) sind.
Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit der für Sie zuständigen Unfallfallkasse / Berufsgenossenschaft.
Die Unterrichtsdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten oder 7,5 Stunden.
Eine Fortbildung ist alle zwei Jahre notwendig.
Sie benötigen zur Anmeldung und zur Kostenerstattung lediglich das entsprechende Formular der DGUV, welches Sie ausgefüllt zum Aus- bzw. Fortbildungstermin mitbringen.
Gerne Beraten wir Sie diesbezüglich und geben Ihnen Hilfestellung falls notwendig.