Brandschutzhelfer Aus- und Fortbildung
Rechtsgrundlagen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Information 205-023 „Brandschutzhelfer“.
- §10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2
- Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen zu Brandschutzhelfern ausbilden.
Aus- und Fortbildung
Das Ausbildungskonzept beinhaltet einen theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Unterricht werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Gefahren durch Brände
- Betriebliche Brandschutzordnung
- Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung an einer modernen Brandsimulationsanlage. Hier werden die richtige Handhabung verschiedener Feuerlöscheinrichtungen und die richtige Vorgehensweise trainiert.
Eine Fortbildung der Brandschutzhelferausbildung muss nach 3-5 Jahren durchgeführt werden.