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Brandschutzmanagement

Rechtsgrundlagen

  • §12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
    • Unterweisungspflicht durch Unternehmer
    • Mindestens einmal pro Jahr durchzuführen und zu dokumentieren
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Vorschrift 1 §4 Abs. 1

  • Mindestens einmal pro Jahr eine Unterweisung aller Mitarbeiter in einem Unternehmen über den betrieblichen Brandschutz und den Umgang mit lokalen Brandschutzeinrichtungen.

Ausbildung

Das Brandschutzmanagement gestalten wir individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.

In einem theoretischen Teil gehen wir auf folgende Schwerpunkte ein:

  1. Betrieblicher Brandschutz
  2. Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
  3. Flucht- und Rettungswege

Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung an einer modernen Brandsimulationsanlage. Hier werden die richtige Handhabung verschiedener Feuerlöscheinrichtungen und die richtige Vorgehensweise trainiert.

Interesse? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!