Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein
Rechtsgrundlagen
- §19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besagt, dass alle Führerscheinbewerber eine Schulung in der Ersten Hilfe benötigen.
Ausbildung
Die Unterrichtsdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten oder 7,5 Stunden.
Konzepte für Fahrschulen
Wir bieten ihnen als Fahrschule die Möglichkeit, dass Ihre Fahrschüler direkt bei Ihnen in der Fahrschule, den Erste-Hilfe Kurs absolvieren können. In der Kursgestaltung sind wir sehr flexibel. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zu den üblichen Abendveranstaltungen, an mehreren Tagen gesplittet, oder an einem Samstag im Rahmen einer Tagesveranstaltung, den Kurs durchzuführen. Für den theoretischen und praktischen Unterricht setzen wir moderne Präsentationsmedien ein und beteiligen die Teilnehmer aktiv am Unterricht. So haben wir die Möglichkeit, während der Lehrveranstaltung individuell auf Ihre Fahrschüler einzugehen und anhand von realen Beispielen, welche wir aufgrund unserer beruflichen Tätigkeit erleben, den Unterricht praxisnah zu gestalten.